Gewerbe Optionen
Wer seine Tätigkeit für freiberuflich hinsichtlich den maßgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, zwang einen Antrag bei dem zuständigen Finanzamt ausliefern. Dieses entscheidet letztlich damit, ob der Stand Freiberufler wirklich gewährt wird. Eine Übersicht der erlaubnis-, überwachungs-, ansonsten konzessionspflichtigen